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   OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13   

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https://dejure.org/2013,29985
OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13 (https://dejure.org/2013,29985)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.10.2013 - 13 WF 119/13 (https://dejure.org/2013,29985)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 13 WF 119/13 (https://dejure.org/2013,29985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 76 Abs., 156 FamFG; § 114 ZPO
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindesmutter handelt mit gerichtlichem Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge bei Zustimmung des Kindesvaters nicht mutwillig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kindesmutter handelt mit gerichtlichem Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge bei Zustimmung des Kindesvaters nicht mutwillig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 477
  • FamRZ 2014, 584
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.2010 - XII ZR 157/08

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Krankheit eines unterhaltsbedürftigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13
    Eine solche Verpflichtung kann aber nur angenommen werden, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in einer angemessenen Zeit zum angestrebten Erfolg geführt hätten (so bereits OLG Koblenz, FamRZ 2009, 1230; OLG Schleswig, OLGR, 2008, 107; OLG Schleswig, FamRZ 2011, 188).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13
    Dies gelte nur dann nicht, wenn die Einschaltung des Jugendamtes aussichtslos sei (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, S. 310).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 16 WF 194/08

    Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren: Verweigerung wegen Mutwilligkeit, da

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13
    Dies könne durch Vermittlung des Jugendamtes bereits vorgerichtlich auf einer deutlich niedrigen Eskalationsstufe erfolgen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08. März 2011, Az. 10 WF 23/11, Quelle: juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2009 S. 354).
  • OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren wegen unterbliebener

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13
    Im Übrigen gebe es keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass eine bemittelte Partei vorher grundsätzlich eine außergerichtliche Streitschlichtung versuchen werde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2011, Az. 8 WF 34/11, Quelle: juris; OLG München, FamRZ 2008, S. 1089).
  • OLG Koblenz, 16.02.2009 - 11 WF 135/09

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Antrags auf Regelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13
    Eine solche Verpflichtung kann aber nur angenommen werden, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in einer angemessenen Zeit zum angestrebten Erfolg geführt hätten (so bereits OLG Koblenz, FamRZ 2009, 1230; OLG Schleswig, OLGR, 2008, 107; OLG Schleswig, FamRZ 2011, 188).
  • OLG Rostock, 08.03.2011 - 10 WF 23/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren; Mutwilligkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13
    Dies könne durch Vermittlung des Jugendamtes bereits vorgerichtlich auf einer deutlich niedrigen Eskalationsstufe erfolgen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08. März 2011, Az. 10 WF 23/11, Quelle: juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2009 S. 354).
  • OLG München, 26.11.2007 - 26 WF 1792/07
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13
    Im Übrigen gebe es keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass eine bemittelte Partei vorher grundsätzlich eine außergerichtliche Streitschlichtung versuchen werde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2011, Az. 8 WF 34/11, Quelle: juris; OLG München, FamRZ 2008, S. 1089).
  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 WF 38/16

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; gemeinsame Sorgeerklärung; tragfähige soziale

    Durch die vorherige Einschaltung des Jugendamtes kann eine Vermittlung zwischen den Kindeseltern bereits auf einer deutlich niedrigeren Eskalationsstufe erfolgen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Oktober 2013 - 13 WF 119/13 - FamRZ 2014, 584; OLG Rostock, Beschluss vom 08. März 2011 - 10 WF 23/11 - MDR 2011, 790; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. August 2008 - 16 WF 194/08 - FamRZ 2009, 354).

    Nur soweit solche Bemühungen seitens des Jugendamtes bereits fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind, kann die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen, da anderenfalls eine weitere Zeitverzögerung droht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Februar 2015 - 9 WF 323/14 - FamRZ 2015, 1040; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Oktober 2013 - 13 WF 119/13 - FamRZ 2014, 584).

  • OLG Hamm, 26.02.2016 - 2 WF 35/16

    Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags für ein Umgangsverfahren wegen

    Durch die vorherige Einschaltung des Jugendamtes kann eine Vermittlung zwischen den Kindeseltern bereits auf einer deutlich niedrigeren Eskalationsstufe erfolgen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Oktober 2013 - 13 WF 119/13 - FamRZ 2014, 584; OLG Rostock, Beschluss vom 08. März 2011 - 10 WF 23/11 - MDR 2011, 790; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. August 2008 - 16 WF 194/08 - FamRZ 2009, 354).

    Nur soweit solche Bemühungen seitens des Jugendamtes bereits fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind, kann die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen, da anderenfalls eine weitere Zeitverzögerung droht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Februar 2015 - 9 WF 323/14 - FamRZ 2015, 1040; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Oktober 2013 - 13 WF 119/13 - FamRZ 2014, 584).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 4681/15

    Elterngeld - Anspruch auf 14 Monatsbeträge für ein Elternteil - nicht

    Eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Rechtssinne kann durch eine Vereinbarung der Eltern nicht erfolgen, da das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts für Eltern nicht disponibel sind (OLG Stuttgart 04.03.2014, 11 UF 42/14, FamRZ 2014, 1653; Schleswig-Holsteinisches OLG 04.10.2013, 13 WF 119/13, NJW 2014, 477; OLG Köln, 31.01.2013, 4 UF 233/12 ua, FamRZ 2013, 1591; Palandt/Götz , 75 Aufl 2016, § 1671 Rn 1).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 13 WF 52/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen, erkennbar aussichtslos oder verbietet eine besondere Dringlichkeit die Inanspruchnahme außergerichtlicher Hilfe, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 584; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230; OLG Köln FamRZ 2013, 1241; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 13 WF 189/21

    Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für eine Kindschaftssache Mutwillige

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen, erkennbar aussichtslos oder verbietet eine besondere Dringlichkeit die Inanspruchnahme außergerichtlicher Hilfe, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 584; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230; OLG Köln FamRZ 2013, 1241; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
  • OLG Brandenburg, 02.02.2015 - 9 WF 323/14

    Mutwilliges Handeln im Rahmen eines Kindes-Umgangsverfahrens durch das sofortige

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren, da es anderenfalls zu Zeitverzögerung kommt (OLG Schleswig FamRZ 2014, 584 ; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181 ).
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